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News der HSW Freiburg

Die HES SO ergreift Massnahmen, um die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten

17. Nov 2020

Um die Qualität der Ausbildung unter diesen aussergewöhnlichen Umständen zu gewährleisten, passt die HES SO ihren reglementarischen Rahmen für das Studienjahr 2020–2021 an. Geregelt werden Fragen betreffend der Validierung von ECTS-Credits, der Organisation der Prüfungen und Evaluationen, den Praktika und praktischen Ausbildungsperioden sowie der Studiendauer.

Die Ausbildung stellt in COVID 19-Zeiten zahlreiche Herausforderungen an die Fachhochschule Westschweiz HES SO und ihre Hochschulen. Um die Qualität der Ausbildung unter diesen aussergewöhnlichen Umständen zu gewährleisten, passt die HES SO ihren reglementarischen Rahmen für das Studienjahr 2020–2021 an. Geregelt werden Fragen betreffend der Validierung von ECTS-Credits, der Organisation der Prüfungen und Evaluationen, den Praktika und praktischen Ausbildungsperioden sowie der Studiendauer, wobei die Situation von Studierenden, die zur Bekämpfung der Gesundheitskrise mobilisiert werden, besonders berücksichtigt wird.

Die HES SO hat die Aufgabe, die Kontinuität der theoretischen und der praktischen Lehrveranstaltungen sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die Studierenden die erforderlichen Kompetenzen für eine vollumfängliche Anerkennung ihres Diploms erwerben. Die neu beschlossenen Massnahmen legen auf proaktive Weise die Bedingungen für eine hochwertige Ausbildung in dieser Krisenzeit fest und geben allen Hochschulen der HES SO, die in den sieben Westschweizer Kantonen verteilt sind, einen gemeinsamen Rahmen.

Die dezentrale Funktionsweise der HES SO ermöglicht es ihren Hochschulen, diesen Rahmen entsprechend der Besonderheiten ihrer Lehrbereiche und den in ihrem Kanton geltenden gesundheitlichen Anforderungen anzuwenden. Diese Flexibilität kommt auch den Studierenden zugute. Dies gilt insbesondere für die getroffenen Massnahmen im Zusammenhang mit dem praktischen Unterricht, den Ateliers und den Labors, die im Präsenzmodus durchgeführt werden können, sofern die Bestimmungen von Bund und Kantonen eingehalten werden. Alle übrigen Lehrveranstaltungen werden seit dem 2. November 2020 und bis die Bundes- und Kantonsbehörden etwas anderes beschliessen generell im Fernmodus durchgeführt. Dank der Digitalisierung und der Cyberlearn-Plattform konnten seit Ausbruch der Krise über 1'500 Online-Vorlesungen und  Kurse bereitgestellt werden.

Einsätze in der COVID-19-Krise anerkennen und würdigen

Die beschlossenen Massnahmen nehmen ebenso wie im Frühlingssemester besondere Rücksicht auf Studierende, die sich in der Bekämpfung der Gesundheitskrise engagieren. Aufgrund ihrer praxisorientierten Ausbildung kommt den Studierenden der HES SO in diesem Kontext eine wesentliche Rolle zu und sie bringen insbesondere im sozio-gesundheitlichen Bereich zwingend notwendige Kompetenzen mit. Diese Situation ist auch eine Herausforderung für die HES SO, die das Engagement und die Initiativen der Studierenden anerkennen will, sofern diese in ihrem spezifischen Fachbereich erfolgen. Zudem müssen diese Einsätze so gestaltet werden, dass der Erwerb der Kompetenzen innerhalb der vorgegebenen Studienzeit gewährleistet ist. Die Hochschulen der HES SO führen daher Systeme ein, dank denen gegebenenfalls ECTS-Credits als Anerkennung für gleichwertige Leistungen vergeben werden können. Grundlage dafür wird eine detaillierte Analyse der in der beruflichen Praxis erworbenen Kompetenzen sein, wobei insbesondere die Dauer des Einsatzes berücksichtigt wird.

Als weitere Massnahme wurde beschlossen, dass zur Validierung von Lehrveranstaltungen, Praktika oder Projekten, die zur Vergabe von ECTS-Credits führen, weiterhin eine formelle Evaluation notwendig ist. Es findet keine automatische Validierung statt. Die Fachbereiche und Hochschulen sind jedoch befugt, von den gewohnten Validierungsmodalitäten abzuweichen, sofern die akademische Kohärenz, die Transparenz und die Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Je nach Gesundheitssituation werden auch die Organisation der Evaluationen, die praktischen Ausbildungsperioden und die Praktika flexibler gehandhabt.

Die normale Studienzeit bleibt unverändert, aber die Höchstdauer für den Abschluss eines Studiengangs wird um zwei Semester verlängert. Damit sollen heikle Situationen verhindert werden, in denen eine Überschreitung der maximalen Studiendauer zu einem Nichtbestehen des Studiengangs führen könnte.